Deutsche Direktvertriebsbranche setzte in 2014 mehr als 15 Milliarden Euro um Wie der Bundesverband Direktvertrieb mitteilt, liegt der Gesamtbranchenumsatz im Direktvertrieb im Jahr 2015 bei 15,3 Mil
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Dieser kurze Beitrag befasst sich mit dem Thema Gewerbeanmeldung und Steuerpflicht. Eine genaue Auskunft dazu, ob Du ein Gewerbe anmelden musst und Steuern fällig sind, kann Dir die zuständige IHK bzw. ein Steuerberater geben – hier Erfahrungswerte dazu.
Einfach ausgedrückt: Wenn Du Gewinn machen willst. Das bedeutet: Wirst Du Partner eines Direktvertriebs und kaufst nur für Deinen persönlichen Gebrauch ein (oder probierst die Produkte zunächst nur), dann ist eine Gewerbeanmeldung nicht notwendig. Selbst wenn Du Sammelbestellungen für Deine Freunde oder Nachbarn machst, ist das kein Gewerbebetrieb – es sei denn, Du erwirtschaftest damit Gewinn.
Hast Du also die Absicht, die Produkte mit Gewinn oder Provision weiter zu verkaufen, dann musst Du vor Aufnahme dieser Tätigkeit ein Gewerbe anmelden.
Warum anmelden und nicht beantragen? In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, d.h. man kann Dir nicht verbieten, ein solches Gewerbe zu betreiben. Du musst es aber anmelden, damit Du steuerlich und als „Unternehmen“ erfasst bist.
Dein Gewerbe kannst Du bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen. Meistens findet man auf der Internetseite ein Formular, das man herunterladen und ausfüllen kann. Die Gewerbeanmeldung musst Du dann beim Gewerbeamt abgeben und erhältst eine entsprechende Bestätigung, Deinen „Gewerbeschein“.
Du erhältst automatisch vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Diesen musst Du ausfüllen und zurücksenden. Darin gibst Du beispielsweise an, wie viel Umsatz und Gewinn Du machen möchtest. Wenn Du hier zu hohe Werte einträgst, kann es passieren, dass Du Steuern vorab bezahlen musst.
Außerdem schreibt Dich die IHK an. Hier wirst Du -gesetzlich vorgeschrieben- Mitglied. Die ersten zwei Jahre kannst Du allerdings Beitragsbefreiung beantragen.
Aufgrund Deiner Umsätze musst Du die Mehrwertsteuer (auch Umsatzsteuer genannt) abführen.
Das bedeutet: Du verkaufst beispielsweise ein Produkt für 100 Euro + 19% MWSt = 119,00 EUR, dann musst Du die enthaltene Mehrwertsteuer (19 Euro) an das Finanzamt bezahlen. Hast Du das Produkt für z.B. 50,00 EUR + 19% MWSt = 59,50 EUR eingekauft, kannst Du diese Mehrwertsteuer (die nennt sich dann „Vorsteuer) abziehen.
Du würdest also an das Finanzamt 19,00 EUR minus 9,50 EUR = 9,50 EUR bezahlen.
Die Mehrwertsteuer wird aber nicht pro Rechnung überwiesen, sondern die Summe pro Monat.
Darüber hinaus musst Du auch noch Einkommenssteuer bezahlen. Die Einkommenssteuer richtet sich nach dem Gewinn, den Du erzielst. Hier werden auch andere Einkünfte (also z.B aus einer beruflichen Tätigkeit, aus Vermietung etc.) hinzugerechnet. Der gesamte Gewinn ist der Maßstab für die Steuern, die Du bezahlen musst.
Wenn genügend Interesse besteht, werde ich diesen Beitrag gerne -in Kooperation mit einem Steuerberater- ausbauen.
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