Neues Verbraucherrecht ab 13.6.2014 – was ändert sich für Partyverkäufer?

28. May 2015

Ein Kunde kauft und will die Ware anschließend wieder zurückgeben – darf er das?

Mit dem Wirksamwerden des neuen Verbraucherrechts wurde erstmals geregelt, wie mit einem Widerruf einer Bestellung im Rahmen einer Verkaufsparty umzugehen ist. Vorher gab es lediglich Regelungen für Vertreterverkäufe und Online-Bestellungen.

Nehmen wir also an: Eine Kunde bestellt bei Dir Ware im Rahmen einer Party, bekommt diese auch und möchte sie aber nicht behalten. Die neue Rechtssprechung gestattet dem Käufer nun, den Kauf rückgängig zu machen – durch den „Widerruf“.

Folgende Regelungen gelten:

Widerrufsformular

Als Verkäufer musst Du Deinem Kunden ein Widerrufsformular zur Verfügung stellen. Dieses händigst Du am besten zusammen mit der Ware aus.
Das Formular ist eine Vorlage für den schriftlichen Widerruf einer Bestellung
Der Kunde muss das Formular nicht verwenden, er kann beispielsweise auch telefonisch widerrufen. Dennoch muss ihm das Formular zur Verfügung gestellt werden, damit er weiß, dass er das Recht zum Widerruf hat.

Rücknahme unbenutzter und unbeschädigter Ware

Wenn der Kunde die gelieferte Ware zurückgeben möchte, musst Du sie auch zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Voraussetzung dafür ist, dass die Ware noch neu und unbeschädigt ist.

Wenn der Kunde die Ware einfach so zurückschickt?

Das einfache Zurücksenden der Ware genügt nicht, d.h. stellt kein Widerruf dar; der Kunde muss ausdrücklich den Kauf widerrufen und hat dafür 14 Tage nach Erhalt der Ware Zeit.

Der Kunde muss über das Widerrufsrecht informiert werden

Im Zweifel musst Du als Verkäufer beweisen, dass der Kunde das Widerrufsrecht zur Kenntnis genommen hat. Bei einem guten Partyvertrieb bekommst Du Bestellformulare, bei denen das Widerrufsrecht bereits aufgedruckt ist. Aber Achtung: Das Formular für den Widerruf muss ein eigenes Formular, getrennt vom eigentlichen Bestellformular sein.